Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Ursula Günster-Schöning
Speakerin / Moderatorin / Weiterbildnerin / Prozessbegleiterin

1. Allgemeines und Vertragsgestaltung

Ursula Günster-Schöning (Auftragnehmer) ist als Speakerin, Moderatorin, Weiterbildnerin oder Prozessbegleiterin im Auftrag des Kunden (Auftraggeber)aktiv.

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Auftragnehmerin Gültigkeit. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Der Abschluss von Verträgen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen bedürfen der Schriftform (per Mail, Angebot und / oder Vertrag). Auch mündliche Zusagen und/ oder Änderungen und/ oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.

Für die Verpflichtung als Speakerin, Moderatorin, Weiterbildnerin oder Prozessbegleiterin wird eine Auftragsbestätigung durch die Auftragsnehmerin per Mail versendet. In manchen Fällen wird auch ein Vertrag erstellt, der dann sowohl von der Auftragnehmerin als auch vom Auftraggeber unterzeichnet wird. Eine Bestätigung ist für beide Seiten verbindlich, sobald der Auftrag per Mail durch die Auftragnehmerin und den Auftraggeber bestätigt wurde oder die Unterschriften des Auftraggebers und der Auftragnehmerin auf dem Vertrag vorliegen.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber führt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch, sorgt für die Räumlichkeiten, das technische Equipment und die Versorgung der Teilnehmer_innen und der Auftragnehmerin vor Ort.

3. Absage durch den Auftraggeber

Erfolgt eine Absage einer bereits bestätigten Buchung durch den Auftraggeber bis 8 Wochen vor der Veranstaltung wird dem Auftraggeber 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen weniger als 8 Wochen vor dem Termin 100% des Auftragswertes.

4. Absage durch die Auftragnehmerin

Eine Absage von Seiten der Auftragnehmerin ist aus persönlichen oder krankheitsbedingten Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt möglich. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und der Einwilligung des Auftragsgebers einen gleichwertigen Ersatz zu stellen oder einen Alternativtermin anzubieten.

5. Reise- und Unterkunftskosten

Die Reisekosten trägt der Auftraggeber. Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit die Auftragnehmerin ihren Auftrag, z.B. einen Vortrag wahrnehmen kann.

Die Anreise der Auftragnehmerin erfolgt in der Regel von ihrem Wohnort aus.

Erfolgt die Anfahrt der Auftragnehmerin nicht vom Wohnort aus und die Rückfahrt nicht zum Wohnort zurück, so ist dies mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Ist der Auftrag, z.B. der Vortragstermin zeitlich so festgelegt, dass die Anreise oder Rückreise am gleichen Tag nicht mehr erfolgen kann, oder erfolgt die Anreise aufgrund der Planungen und mit Absprache des Auftraggebers am Vorabend, übernimmt der Auftraggeber die Hotelkosten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, in Kleinstädten das am Ort bestmögliche Hotel, in Großstädten ein für Geschäftsreisen übliches Hotel zu buchen. Zu den Hotelkosten zählen die Übernachtungskosten und die Kosten für ein Frühstück. Weitere Auslagen hat die Auftragsnehmerin selbst zu tragen.

Die Auftragnehmerin reist in der Regel mit der Bahn bzw. mit dem Auro an. Es werden die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet, sofern keine Sondervereinbarungen getroffen werden.

Bei Zugfahrten benutzt die Auftragnehmerin in der Regel 1. Klasse. Änderungen werden mit dem Auftraggeber abgesprochen. Vergünstigungen z.B. Nachlass bei bestimmten Hotelbuchungen werden an den Auftraggeber weitergegeben.

Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, so gelten die Reisekosten für eine Person. Erfolgt die An- und Abreise mit dem PKW, so werden pro km bis zu Euro 1,00 berechnet.

6. Technisches Equipment für die Präsentation

Soweit nichts anderes vereinbart, stellt der Auftraggeber die notwendige Technik für die Vorträge, Workshops, etc. bereit. Die Auftragnehmerin stellt ggf. Lern-Tools zur Verfügung. Werden Metaplanwände, Flipcharts oder dergleichen vorbereitet, berechnet die Auftragnehmerin dafür eine Materialpauschale von bis zu 50,- €.

7. Vortragsmanuskript und technische Aufzeichnung, Urheberrecht der Auftragnehmerin

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Handouts, Mitschriften, Fotoprotokolle oder Vortragmanuskripte. Der Auftraggeber erkennt jedoch das Urheberrecht der Auftragnehmerin an den von ihr erstellten Werken an, sofern diese am Veranstaltungstag oder im Prozess eingebracht werden. Eine Vervielfältigung und/ oder Verbreitung der vorgenannten Handouts, Fotoprotokolle oder Vortragmanuskripte durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Auftragnehmerin. Fotografieren sowie ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern sowie sonstigen Datenträgern ist nur mit vorheriger Genehmigung durch die Auftragnehmerin gestattet.

8. Rechnungsstellung und Fälligkeit

Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Einsatz, wie z.B. Vortrag. Der Betrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig, es sei denn, es wird eine individuelle Absprache getroffen.

9. Verschwiegenheitsklausel

Auftraggeber und Auftragnehmerin verpflichten sich, über alle während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsbeziehungen und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen, Rednerhonorare und Provisionsverhandlungen und Personendaten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, an Dritte die Höhe der Honorare weiterzugeben.

10. Gestaltungsfreiheit

Die Auftragnehmerin unterliegt keiner Weisung durch den Veranstalter bzw. Auftraggeber bezüglich Vortragsinhalte und geäußerten Meinungen.

11. Allgemeine Bedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stellen der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Meppen.